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Handelsrecht 2025 – Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferketten

Einordnung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert Berichtspflichten zu Umwelt, Soziales und Governance. Zusammen mit nationalen Sorgfaltspflichten beeinflusst dies Vertragsgestaltung und Lieferkettensteuerung.

Wer ist betroffen

  1. Berichtspflichtige Unternehmen nach Größenkriterien.
    Mittelständische Kapitalgesellschaften erreichen ab 2025 schrittweise die Schwellen. Tochtergesellschaften sind indirekt betroffen.
  2. Lieferketten.
    Nicht berichtspflichtige Zulieferer müssen Daten liefern, Audits und Vertragsklauseln akzeptieren.

Inhaltliche Anforderungen

  1. Berichtsstruktur.
    Strategie, Ziele, Kennzahlen, Risiken und Maßnahmen, etwa Emissionen, Energie, Menschenrechte, Lieferantenmanagement, Hinweisgebersysteme.
  2. Datenqualität.
    Nachvollziehbare Datenerhebung und interne Kontrollen, Abstimmung mit Finanzberichterstattung.
  3. Vertragswirkung.
    Nachhaltigkeitsklauseln, Audit- und Informationsrechte, Abhilfemaßnahmen, Sanktionen, außerordentliche Kündigungsrechte.

Auswirkungen auf AGB und Verträge

  1. Einbindung von ESG Pflichten in Einkaufsbedingungen und Rahmenverträge.
  2. Zusicherung von Compliance Standards, Dokumentationspflichten, Haftungsfolgen bei Verstößen.
  3. Abstimmung mit Datenschutz und Geheimnisschutz, etwa bei Lieferantenaudits.

Handlungsempfehlungen

  1. Geltungsprüfung und Zeitplan definieren.
  2. Vertragsinventur mit Fokus auf Einkaufsbedingungen, Lieferantenrahmen, Logistik, Outsourcing.
  3. AGB anpassen, Standardklauseln zu ESG, Audit, Reporting, Sanktionen.
  4. Lieferantenkommunikation, Datenanforderungen, Self Assessments.
  5. Interne Prozesse, Rollen und Berichtswege festlegen.

Fazit und Angebot

Wir prüfen Ihre AGB und Lieferverträge, entwickeln ESG Klauseln und unterstützen bei der organisatorischen Umsetzung, rechtssicher und praktikabel.

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