Einordnung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert Berichtspflichten zu Umwelt, Soziales und Governance. Zusammen mit nationalen Sorgfaltspflichten beeinflusst dies Vertragsgestaltung und Lieferkettensteuerung.
Wer ist betroffen
- Berichtspflichtige Unternehmen nach Größenkriterien.
Mittelständische Kapitalgesellschaften erreichen ab 2025 schrittweise die Schwellen. Tochtergesellschaften sind indirekt betroffen. - Lieferketten.
Nicht berichtspflichtige Zulieferer müssen Daten liefern, Audits und Vertragsklauseln akzeptieren.
Inhaltliche Anforderungen
- Berichtsstruktur.
Strategie, Ziele, Kennzahlen, Risiken und Maßnahmen, etwa Emissionen, Energie, Menschenrechte, Lieferantenmanagement, Hinweisgebersysteme. - Datenqualität.
Nachvollziehbare Datenerhebung und interne Kontrollen, Abstimmung mit Finanzberichterstattung. - Vertragswirkung.
Nachhaltigkeitsklauseln, Audit- und Informationsrechte, Abhilfemaßnahmen, Sanktionen, außerordentliche Kündigungsrechte.
Auswirkungen auf AGB und Verträge
- Einbindung von ESG Pflichten in Einkaufsbedingungen und Rahmenverträge.
- Zusicherung von Compliance Standards, Dokumentationspflichten, Haftungsfolgen bei Verstößen.
- Abstimmung mit Datenschutz und Geheimnisschutz, etwa bei Lieferantenaudits.
Handlungsempfehlungen
- Geltungsprüfung und Zeitplan definieren.
- Vertragsinventur mit Fokus auf Einkaufsbedingungen, Lieferantenrahmen, Logistik, Outsourcing.
- AGB anpassen, Standardklauseln zu ESG, Audit, Reporting, Sanktionen.
- Lieferantenkommunikation, Datenanforderungen, Self Assessments.
- Interne Prozesse, Rollen und Berichtswege festlegen.
Fazit und Angebot
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